ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU条約5条(旧欧州共同体条約5条)

日本語訳

① EUの管轄の切り分けには、限定的個別授権の原則を適用する。EUの管轄の行使には、補充性原則および比例原則を適用する。

② 限定的個別授権の原則によれば、EUは、EU条約・EU作用条約に定められた目的の実現のためにEU条約・EU作用条約において加盟国がEUに移譲した管轄の限界内においてのみ、行為する。EU条約・EU作用条約においてEUに移譲されていない一切の管轄は、引き続き加盟国にある。

③ 補充性原則によれば、専属管轄を有しない分野においてEUが行為するのは、検討の対象となっている措置の目的が、加盟国によっては中央レヴェル、地域レヴェルまたは市町村レヴェルのいずれにおいても十分に実現することができないものであり、当該措置の射程または影響のゆえにEUレヴェルにおいてむしろよりよく実現すべきである場合およびその限度に限られる。

 EUの機関は、「補充性原則および比例原則の適用に関する議定書」に基づき、補充性原則を適用する。加盟国議会は、この議定書に定められた手続により、補充性原則の遵守を監視する。

④ 比例原則によれば、EUの措置は、内容的にも形式的にもEU条約・EU作用条約の目的の達成に必要な限度を超えてはならない。

 EUの機関は、「補充性原則および比例原則の適用に関する議定書」に基づき、比例原則を適用する。

ドイツ語原文

(1) Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
(2) Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
(3) Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
  Die Organe der Union wenden das Subsidiaritätsprinzip nach dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an. Die nationalen Parlamente achten auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nach dem in jenem Protokoll vorgesehenen Verfahren.
(4) Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus.
  Die Organe der Union wenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an.