ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約45条(旧欧州共同体条約39条)

日本語訳

① EU域内においては、労働者の移動の自由を保障する。

② 労働者の移動の自由は、雇用、報酬およびその他の労働条件に関して、国籍に基づいて加盟国の労働者に対して行う一切の異なる取扱の撤廃を含む。

③ 労働者の移動の自由は、公の秩序、安全および健康を理由として正当化される制限を除き、労働者に対して、以下の各号に掲げる権利を与える:

 a)実際に提供された求人に応募する権利

 b)この目的のために、加盟国の統治領域を自由に移動する権利

 c)ある加盟国において同国の労働者に適用される法規定および行政規定に基づいて雇用〔による労働〕を行うために、同国に滞在する権利

 d)欧州委員会が規則により定める条件の下に、雇用の終了後に加盟国の統治領域に残留する権利

④ 本条は、公の行政(öffentliche Verwaltung)における雇用にはこれを適用しない。

ドイツ語原文

(1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.
(2) Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.
(3) Sie gibt - vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen - den Arbeitnehmern das Recht,
  a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
  b) sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen;
  c) sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
  d) nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt.
(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.