ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約49条(旧欧州共同体条約43条)

日本語訳

 加盟国の統治領域における他の加盟国の国民の開業の自由の制限は、以下の規定の定めるところにより、これを禁止する。加盟国統治領域に居住する加盟国国民による代理店(Agenturen)、支店(Zweigniederlassungen)または子会社(Tochtergesellschaften)の設立の制限についても、同じとする。
 資本の移動に関する節に別段の定めがある場合を除き、開業の自由は、内国民に適用される受入国の規定に基づく自営就業活動(selbständige Erwerbstätigkeiten)の開始および行使ならびに企業(とりわけ第54条第2項にいう会社)の設立および統轄(Leitung)を含む。

ドイツ語原文

  Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
  Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.