ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約53条(旧欧州共同体条約47条)

日本語訳

① 自営活動の開始および行使を容易なものとするため、欧州議会および理事会は、通常法律制定手続により、修了証書(Diplome)、試験証明書(Prüfungszeugnisse)およびその他の能力証明(Befähigungsnachweise)の相互承認に関する指令ならびに自営活動の開始および行使に関する加盟国の法規定および行政規定の調整に関する指令を制定する。
② 医者、医者類似の職業および薬剤師に関する制限の段階的撤廃は、個々の加盟国におけるこれらの職業の行使の要件の調整を要件とする。

ドイツ語原文

(1) Um die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten zu erleichtern, erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie für die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten.
(2) Die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen für die ärztlichen, arztähnlichen und pharmazeutischen Berufe setzt die Koordinierung der Bedingungen für die Ausübung dieser Berufe in den einzelnen Mitgliedstaaten voraus.