ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約54条(旧欧州共同体条約49条)

日本語訳

 この章の適用にあたっては、加盟国の法規定に基づいて設立された会社(Gesellschaften)であって、その定款上の本拠地(satzungsmäßiger Sitz)、主たる管理地(Hauptverwaltung)または本店(Hauptniederlassung)をEU域内に有するものは、加盟国国民たる自然人と同じとみなす。
 民法上の組合(Gesellschaften des bürgerlichen Rechts)ならびに商法上の会社および組合(Gesellschaften des Handelsrechts)(協同組合(Genossenschaften)ならびにその他の公法上および私法上の法人(juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts)を含むものとし、営利目的を追求しないものを除く。) は、これを「会社」(Gesellschaften)とみなす。


ドイツ語原文

  Für die Anwendung dieses Kapitels stehen die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben, den natürlichen Personen gleich, die Angehörige der Mitgliedstaaten sind.
  Als Gesellschaften gelten die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts einschließlich der Genossenschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Ausnahme derjenigen, die keinen Erwerbszweck verfolgen.