ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約198条(旧欧州共同体条約182条)

日本語訳

 加盟国は、デンマーク、フランス、オランダおよび連合王国と特別な関係を維持している欧州外の国および統治領域をEUに連携させることを協定する。これらの国および統治領域(以下、「国および統治領域」という。)は、別記第2に掲げる。

 この連携の目的は、国および統治領域の経済的および社会的発展の促進、ならびに、国および統治領域とEU全体の間の緊密な経済関係の構築とする。

 この条約の前文に掲げた諸原則にのっとり、この連携は、まずもって、これらの国および統治領域の住民をこれらの者の得ようとしている経済的、社会的および文化的発展へと導くためにこれらの者の利益に資しならびにその福祉を増進するものでなければならない。

ドイツ語原文

  Die Mitgliedstaaten kommen überein, die außereuropäischen Länder und Hoheitsgebiete, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten, der Union zu assoziieren. Diese Länder und Hoheitsgebiete, im Folgenden als "Länder und Hoheitsgebiete" bezeichnet, sind in Anhang II aufgeführt.
  Ziel der Assoziierung ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder und Hoheitsgebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Union.
  Entsprechend den in der Präambel dieses Vertrags aufgestellten Grundsätzen soll die Assoziierung in erster Linie den Interessen der Einwohner dieser Länder und Hoheitsgebiete dienen und ihren Wohlstand fördern, um sie der von ihnen erstrebten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung entgegenzuführen.