ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約216条

日本語訳

① 協定の締結がEU条約・EU作用条約に定められており、EUの政策においてEU条約・EU作用条約に定められた目的の実現に必要であり、EUの法的拘束力を有する法定立行為において定められており、または、共通の規定を妨げもしくはその適用範囲を変更しうるものである場合には、 EUは、一もしくは複数の第三国または一もしくは複数の国際組織と協定を締結することができる。

② EUの締結した協定は、EUの機関および加盟国を拘束する。

ドイツ語原文

(1) Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen eine Übereinkunft schließen, wenn dies in den Verträgen vorgesehen ist oder wenn der Abschluss einer Übereinkunft im Rahmen der Politik der Union entweder zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderlich oder in einem verbindlichen Rechtsakt der Union vorgesehen ist oder aber gemeinsame Vorschriften beeinträchtigen oder deren Anwendungsbereich ändern könnte.
(2) Die von der Union geschlossenen Übereinkünfte binden die Organe der Union und die Mitgliedstaaten.