ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

EU作用条約349条(旧欧州共同体条約229条2項2・3・4段)

日本語訳

 グアドループ、仏領ギアナ、マルティニク、レユニオン、サン=バルテルミおよびサン=マルタン、アゾレス諸島、マデイラ諸島ならびにカナリア諸島の構造的な条件付けを受けた社会的および経済的な状況(辺鄙さ、島嶼の立地、面積の狭さ、困難な起伏および気候条件ならびに若干の産物への経済的依存性という、恒常的な所与として複合することにより開発を著しく妨げる諸要因によって困難なものとなっている。)に鑑み、理事会は、欧州委員会の提案に基づき、欧州議会の聴聞を経て、上述の地域へのEU条約・EU作用条約の適用(諸共同政策を含む。)の条件を定めることをとりわけ目的とする特別の措置を決定する。理事会が当該特別の措置を特別法律制定手続により制定する場合にも、理事会は、欧州委員会の提案に基づき欧州議会の聴聞を経て決定する。

 第1項に基づく措置は、とりわけ、関税および通商政策、租税政策、自由圏(Freizonen)、農業および漁業政策、原料および基本的な消費材の供給、国の補助金ならびに構造基金およびEUの分野横断的プログラムへのアクセスの条件に関するものとする。

 理事会は、最も周縁にある地域の特段の特徴および重圧を斟酌した第1項にいう措置(EU法秩序(域内市場および諸共同政策をも含む。)の不可侵性および一貫性を空洞化させるものであってはならない。)を決定するものとする。

ドイツ語版

  Unter Berücksichtigung der strukturbedingten sozialen und wirtschaftlichen Lage von Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin, der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln, die durch die Faktoren Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, schwierige Relief- und Klimabedingungen und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen erschwert wird, die als ständige Gegebenheiten und durch ihr Zusammenwirken die Entwicklung schwer beeinträchtigen, beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments spezifische Maßnahmen, die insbesondere darauf abzielen, die Bedingungen für die Anwendung der Verträge auf die genannten Gebiete, einschließlich gemeinsamer Politiken, festzulegen. Werden die betreffenden spezifischen Maßnahmen vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen, so beschließt er ebenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
  Die Maßnahmen nach Absatz 1 betreffen insbesondere die Zoll- und Handelspolitik, Steuerpolitik, Freizonen, Agrar- und Fischereipolitik, die Bedingungen für die Versorgung mit Rohstoffen und grundlegenden Verbrauchsgütern, staatliche Beihilfen sowie die Bedingungen für den Zugang zu den Strukturfonds und zu den horizontalen Unionsprogrammen.
  Der Rat beschließt die in Absatz 1 genannten Maßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage, ohne dabei die Integrität und Kohärenz der Rechtsordnung der Union, die auch den Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken umfasst, auszuhöhlen.