ヘルデーゲン『EU法』(中村匡志訳、ミネルヴァ書房)画像

ドイツ基本法16条

日本語訳

① ドイツ国籍は、これを剝奪してはならない。当人の意志に反する国籍の喪失は、当人がこれにより無国籍とならない場合に限り、法律に基づいてのみ、これを生じさせることができる。

② ドイツ人は、これを外国に引渡してはならない。法治国の諸原則が保障されている限りにおいて、法律により、EU加盟国または国際裁判所への引渡に関して、これを逸脱する準則を定めることができる。

ドイツ語原文

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.